Sie hatten einen Unfall mit Ihrem PKW?
Wir stehen Ihnen zur Seite – schnell, präzise und qualifiziert.
Es ist entscheidend schnell und richtig zu reagieren
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Kostenlose & unverbindliche Besichtigung

Ein Autounfall ist immer ein einschneidendes Erlebnis – selbst wenn dabei glücklicherweise nur ein Blechschaden entstanden ist.

Trotz der Aufregung muss nun schnell gehandelt und alles Erforderliche fehlerfrei organisiert werden, damit Sie den Schaden schnellstmöglich beheben lassen können, oder den entsprechenden Schadenersatz kurzfristig erhalten.

Tätigen Sie deshalb im Schockzustand keinerlei unüberlegte Aussagen, weder gegenüber dem Unfallgegner, noch gegenüber Polizei, Zeugen oder zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber der Versicherung.

Wichtig:

Sollte keine Hilfe aufgrund von Personenschäden oder andere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein, greifen Sie nach Möglichkeit zur Kamera.

Machen Sie möglichst viele Aufnahmen der Unfallsituation aus unterschiedlichen Perspektiven. Im Idealfall unmittelbar nach dem Unfall.

Voraussetzung für eine zügige Schadensregulierung seitens der eintrittspflichtigen Versicherung ist neben der Klärung der Schuldfrage, das Sichern von Beweisen/Unfallspuren und die Feststellung von Art und Umfang des  Schadens.

Diese Aufgabe übernimmt in der Regel ein KFZ-Sachverständiger (Gutachter) für Sie.

Wichtig:

Zur Wahrung Ihrer eigenen Interessen beauftragen Sie daher einen qualifizierten unabhängigen Kfz-Sachverständigen.

Nur so erhalten Sie als Geschädigte oder Geschädigter die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet.

Bei uns sind Sie in guten Händen!

Für viele Beteiligte ist die Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen eher die Ausnahme. In einem kurzen Telefonat können wir Ihnen die wichtigsten Schritte kurz und verständlich erläutern.

Natürlich kostenfrei !

Kostenlose & unverbindliche Besichtigung

Ein Auto­unfall ist immer ein ein­schneidendes Erlebnis – selbst wenn dabei glück­licherweise nur ein Blech­schaden entstanden ist.

Trotz der Aufregung muss nun schnell gehandelt und alles Erforder­liche fehler­frei organisiert werden, damit Sie den Schaden schnellst­möglich beheben lassen können, oder den entsprechenden Schaden­ersatz kurzfristig erhalten.

Tätigen Sie deshalb im Schock­zustand keinerlei unüberlegte Aussagen, weder gegenüber dem Unfall­gegner, noch gegenüber Polizei, Zeugen oder zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber der Versicherung.

Wichtig:

Sollte keine Hilfe aufgrund von Personen­schäden oder anderen Sicherheits­maßnahmen erforderlich sein, greifen Sie nach Möglichkeit zur Kamera.

Machen Sie möglichst viele Auf­nahmen der Unfall­situation aus unterschiedlichen Perspektiven. Im Idealfall unmittelbar nach dem Unfall.

Voraus­setzung für eine zügige Schadens­regulierung seitens der eintritts­pflichtigen Versicherung ist neben der Klärung der Schuld­frage das Sichern von Beweisen/Unfall­spuren und die Fest­stellung von Art und Umfang des Schadens.

Diese Aufgabe übernimmt in der Regel ein KFZ-Sach­verständiger (Gutachter) für Sie.

Wichtig:

Zur Wahrung Ihrer eigenen Interessen beauf­tragen Sie daher einen quali­fizierten unabhängigen Kfz-Sach­verständigen.

Nur so erhalten Sie als Geschädigte oder Geschädigter die Ihnen zustehenden Schaden­ersatz­ansprüche in vollem Umfang erstattet.

Bei uns sind Sie in guten Händen!

Für viele Beteiligte ist die Zusammen­arbeit mit einem Sach­verständigen eher die Ausnahme. In einem kurzen Telefonat können wir Ihnen die wichtigsten Schritte kurz und verständlich erläutern.

Natürlich kostenfrei!

So ist der Ablauf einer KFZ-Begutachtung

Nach der ers­ten te­le­fo­ni­schen Kon­takt­auf­nah­me ver­ein­ba­ren wir ei­nen mög­lichst kurz­fris­tigen Ter­min für Ih­re Fahr­zeug­be­gut­ach­tung. Den Ort der Fahr­zeug­be­gut­ach­tung kön­nen Sie da­bei selbst fest­le­gen.

Be­sich­ti­gungs­or­te kön­nen bei­spiel­wei­se sein:

  • Am Un­fall­ort
  • In der Werk­statt
  • Im Auto­haus
  • Bei Ih­rer Ar­beits­stel­le
  • Bei Ih­nen zu Hau­se
  • Bei uns
Tschernio Köbe KFZ Gutachter begutachtet ein Pkw nach dem Schaden in Heidelberg.

An dem ver­ein­bar­ten Ter­min wird Ihr Fahr­zeug sorg­fäl­tig und um­fas­send un­ter­sucht, und sämt­li­che Un­fall­spu­ren wer­den pro­fes­sio­nell do­ku­men­tiert und ge­sich­ert. Soll­te es er­for­der­lich sein, Ihr Fahr­zeug auf­grund der Scha­dens­la­ge im an­ge­ho­be­nen Zu­stand zu be­gut­ach­ten, über­neh­men wir selbst­ver­ständ­lich ger­ne die Or­ga­ni­sa­ti­on ei­nes Werk­statt­ter­mins für Sie – schnell, un­kom­pli­ziert und zu­ver­läs­sig. Ne­ben der tech­ni­schen Be­gut­ach­tung des be­schä­dig­ten Fahr­zeugs ist es uns ein be­son­de­res An­lie­gen, Sie per­sön­lich und aus­führ­lich über die wei­te­ren Schrit­te im Scha­den­fall zu in­for­mie­ren. Da­bei neh­men wir uns Zeit für Ih­re Fra­gen und ste­hen Ih­nen be­ra­tend zur Sei­te.

Im An­schluss an die Be­gut­ach­tung er­stel­len wir für Sie ein qua­li­fi­zier­tes, rechts­si­che­res und aus­führ­li­ches Scha­den­gut­ach­ten, das Sie zur Durch­set­zung Ih­rer An­sprü­che ge­gen­über Ver­siche­run­gen und an­de­ren Be­tei­lig­ten nut­zen kön­nen.

Nach der Besichtigung dürfen Sie den Schaden sofort reparieren lassen. Ob Sie hierfür eine Werkstatt beauftragen, die Reparatur selbst übernehmen oder den Schaden gar nicht reparieren, bleibt grundsätzlich Ihnen überlassen. Welche Variante für Sie die beste ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn jede hat ihre Vorteile und hängt vom Einzelfall ab.

Die durch uns erstellten Schadengutachten beinhalten sowohl die zu erwartende Reparaturkostenhöhe, die schriftliche Schadendaufstellung, einschließlich den Angaben zu etwaigen Vorschäden, der Plausibilität, der merkantilen Wertminderung, sowie Schadenersatzansprüchen als auch aussagekräftige Schadenbilder.

Unsere Gutachten sind prozesstaugliche und sichere Beweismittel für Gerichtsverfahren.
Sie erhalten Ihr qualifiziertes Schadengutachten in digitaler Form oder auf Wunsch auch in schriftlicher Ausführung.

Die Kosten für die Erstellung eines qualifizierten Schadengutachtens muss nach §249 BGB die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers/Schädigers tragen. 

Auch alle weiteren mit dem Unfallereignis in Verbindung stehenden Kosten (wie z.B. Werkstatt, Mietwagen, Rechtsanwalt, Abschleppkosten etc.), welche zur restlosen Schadenersatzregulierung erforderlich sind, müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers/Schädigers übernommen werden. Die Kraftfahrtversicherer sind in Geldnot. Der jahrelange Verfall der Prämien und die aktuelle Finanzkrise zusammen veranlassen viele Gesellschaften zu radikalen Einsparversuchen bei der Schadenabwicklung.

Akzeptieren Sie die Vorschläge der gegnerischen Versicherung daher nicht, Ihnen den Vorgang durch Übernahme der Abwicklung zu erleichtern. Die zahlungspflichtige Versicherung ist naturgemäß befangen und wird die Dinge im Sinne der eigenen Interessen lenken.

Als Geschädigte oder Geschädigter haben Sie das Recht, einen Anwalt (und im Übrigen auch einen unabhängigen KFZ-Gutachter) Ihrer Wahl mit der Einforderung Ihrer Schadenersatzansprüche zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen möchten, müssen Sie eine „fiktive Abrechnung“ vorlegen, die Ihnen Ihr KFZ-Gutachter erstellt. Sie müssen bei der Auszahlung jedoch – im Vergleich zur Kostenübernahme der Werkstattreparatur – mit Abzügen rechnen. Mehr zur „Fiktiven Abrechnung“ finden Sie unter der unten folgenden der Begriffserklärung.

In der Zeit, in der das Unfallfahrzeug repariert wird und Sie es deshalb nicht nutzen können, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Sie können entweder einen Mietwagen als Ersatzfahrzeug nutzen oder sich den Ausfall finanziell entschädigen lassen („Nutzungsausfallentschädigung“). Gerne informiere ich Sie darüber, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und in welcher Höhe eine Entschädigung zu erwarten ist. Diese richtet sich nach der Art des Fahrzeugs (Schwacke-Tabelle). Wann welche Variante sinnvoller ist, hängt von mehreren Faktoren ab, die ich Ihnen gerne erläutere.

Jede Begutachtung ist eine Herzensangelegenheit von mir, die ich mit all meinem Know-how und Einsatz verfolge. Mir ist es wichtig, dass sich alles in Ihrem Interesse entwickelt. Deshalb begleite ich Sie gerne auch nach der Fahrzeugbegutachtung bis zum Abschluss der Schadenregulierung.

So ist der Ablauf einer KFZ-Begutachtung

Nach der ers­ten te­le­fo­ni­schen Kon­takt­auf­nah­me ver­ein­ba­ren wir ei­nen mög­lichst kurz­fris­tigen Ter­min für Ih­re Fahr­zeug­be­gut­ach­tung. Den Ort der Fahr­zeug­be­gut­ach­tung kön­nen Sie da­bei selbst fest­le­gen.

Be­sich­ti­gungs­or­te kön­nen bei­spiel­wei­se sein:

  • Am Un­fall­ort
  • In der Werk­statt
  • Im Auto­haus
  • Bei Ih­rer Ar­beits­stel­le
  • Bei Ih­nen zu Hau­se
  • Bei uns
Tschernio Köbe KFZ Gutachter begutachtet ein Pkw nach dem Schaden in Heidelberg.

An dem ver­ein­bar­ten Ter­min wird Ihr Fahr­zeug sorg­fäl­tig und um­fas­send un­ter­sucht, und sämt­li­che Un­fall­spu­ren wer­den pro­fes­sio­nell do­ku­men­tiert und ge­sich­ert. Soll­te es er­for­der­lich sein, Ihr Fahr­zeug auf­grund der Scha­dens­la­ge im an­ge­ho­be­nen Zu­stand zu be­gut­ach­ten, über­neh­men wir selbst­ver­ständ­lich ger­ne die Or­ga­ni­sa­ti­on ei­nes Werk­statt­ter­mins für Sie – schnell, un­kom­pli­ziert und zu­ver­läs­sig. Ne­ben der tech­ni­schen Be­gut­ach­tung des be­schä­dig­ten Fahr­zeugs ist es uns ein be­son­de­res An­lie­gen, Sie per­sön­lich und aus­führ­lich über die wei­te­ren Schrit­te im Scha­den­fall zu in­for­mie­ren. Da­bei neh­men wir uns Zeit für Ih­re Fra­gen und ste­hen Ih­nen be­ra­tend zur Sei­te.

Im An­schluss an die Be­gut­ach­tung er­stel­len wir für Sie ein qua­li­fi­zier­tes, rechts­si­che­res und aus­führ­li­ches Scha­den­gut­ach­ten, das Sie zur Durch­set­zung Ih­rer An­sprü­che ge­gen­über Ver­siche­run­gen und an­de­ren Be­tei­lig­ten nut­zen kön­nen.

Nach der Be­sich­ti­gung dür­fen Sie den Scha­den so­fort re­pa­rie­ren las­sen. Ob Sie hier­für ei­ne Werk­statt be­auf­tra­gen, die Re­pa­ra­tur selbst über­neh­men oder den Scha­den gar nicht re­pa­rie­ren, bleibt grund­sätz­lich Ih­nen über­las­sen. Wel­che Va­ri­an­te für Sie die bes­te ist, lässt sich nicht pau­schal be­ant­wor­ten, denn je­de hat ih­re Vor­tei­le und hängt vom Ein­zel­fall ab.

KFZ-Gutachten Die durch uns er­stell­ten Scha­den­gut­ach­ten bein­hal­ten so­wohl die zu er­war­ten­de Re­pa­ra­tur­kos­ten­hö­he, die schrift­li­che Scha­den­auf­stel­lung, ein­schließ­lich den An­ga­ben zu et­wai­gen Vor­schä­den, der Plau­si­bi­li­tät, der mer­kan­ti­len Wert­min­de­rung so­wie Scha­den­er­satz­an­sprü­chen als auch aus­sa­ge­kräf­tige Scha­den­bil­der.
Un­se­re Gut­ach­ten sind pro­zess­taug­li­che und si­che­re Be­weis­mit­tel für Ge­richts­ver­fah­ren. Sie er­hal­ten Ihr qua­li­fi­zier­tes Scha­den­gut­ach­ten in di­gi­ta­ler Form oder auf Wunsch auch in schrift­li­cher Aus­füh­rung.
Die Kos­ten für die Er­stel­lung ei­nes qua­li­fi­zier­ten Scha­den­gut­ach­tens muss nach §249 BGB die Haft­pflicht­ver­siche­rung des Un­fall­ver­ur­sa­chers/­Schä­di­gers tra­gen.

Auch al­le wei­te­ren mit dem Un­fall­ereig­nis in Ver­bin­dung ste­hen­den Kos­ten (wie z. B. Werk­statt, Miet­wa­gen, Rechts­an­walt, Ab­schlepp­kos­ten etc.), wel­che zur rest­lo­sen Scha­den­er­satz­re­gu­lie­rung er­for­der­lich sind, müs­sen von der Haft­pflicht­ver­siche­rung des Un­fall­ver­ur­sa­chers/­Schä­di­gers über­nom­men wer­den.

Die Kraft­fahrt­ver­siche­rer sind in Geld­not. Der jahre­lan­ge Ver­fall der Prä­mi­en und die ak­tu­el­le Fi­nanz­kri­se zu­sam­men ver­an­las­sen vie­le Ge­sell­schaf­ten zu ra­di­ka­len Ein­spar­ver­su­chen bei der Scha­den­ab­wick­lung.

Ak­zep­tie­ren Sie die Vor­schlä­ge der ge­gne­ri­schen Ver­siche­rung da­her nicht, Ih­nen den Vor­gang durch Über­nah­me der Ab­wick­lung zu er­leich­tern. Die zah­lungs­pflich­tige Ver­siche­rung ist na­tur­ge­mäß be­fan­gen und wird die Din­ge im Sin­ne der ei­ge­nen In­ter­es­sen len­ken.

Als Ge­schä­dig­te oder Ge­schä­dig­ter ha­ben Sie das Recht, ei­nen An­walt (und im Üb­ri­gen auch ei­nen un­ab­hän­gi­gen KFZ-Gut­ach­ter) Ih­rer Wahl mit der Ein­for­de­rung Ih­rer Scha­den­er­satz­an­sprü­che zu be­auf­tra­gen. Die Kos­ten trägt die ge­gne­ri­sche Ver­siche­rung.

Wenn Sie sich den Un­fall­schaden aus­zah­len las­sen möch­ten, müs­sen Sie ei­ne „fik­ti­ve Ab­rech­nung“ vor­le­gen, die Ih­nen Ihr KFZ-Gut­ach­ter er­stellt. Sie müs­sen bei der Aus­zah­lung je­doch – im Ver­gleich zur Kos­ten­über­nah­me der Werk­statt­re­pa­ra­tur – mit Ab­zü­gen rech­nen. Mehr zur „Fik­ti­ven Ab­rech­nung“ fin­den Sie un­ter der un­ten fol­gen­den Be­griff­ser­klä­rung.
Unfallfahrzeug In der Zeit, in der das Un­fall­fahr­zeug re­pa­riert wird und Sie es des­halb nicht nut­zen kön­nen, ste­hen Ih­nen ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung:

Sie kön­nen ent­we­der ei­nen Miet­wa­gen als Er­satz­fahr­zeug nut­zen oder sich den Aus­fall fi­nan­zi­ell ent­schä­di­gen las­sen („Nut­zungs­aus­fall­ent­schä­di­gung“).

Ger­ne in­for­mie­re ich Sie dar­über, wel­che Vor­aus­set­zun­gen hier­für er­füllt sein müs­sen und in wel­cher Hö­he ei­ne Ent­schä­di­gung zu er­war­ten ist.

Die­se rich­tet sich nach der Art des Fahr­zeugs (Schwa­cke-Ta­bel­le).

Wann wel­che Va­rian­te sinn­vol­ler ist, hängt von meh­re­ren Fak­to­ren ab, die ich Ih­nen ger­ne er­läu­te­re.

Je­de Be­gut­ach­tung ist ei­ne Her­zens­an­ge­le­gen­heit von mir, die ich mit all mei­nem Know-how und Ein­satz ver­fol­ge. Mir ist es wich­tig, dass sich al­les in Ih­rem In­te­res­se ent­wick­elt. Des­halb be­glei­te ich Sie ger­ne auch nach der Fahr­zeug­be­gut­ach­tung bis zum Ab­schluss der Scha­den­re­gu­lie­rung.

Dienstleistungen
Gutachten für PKWs aller Art, Motorräder (Zweirad), Wohnwagen und Caravan. Zu meinen Leistungen gehört im Einzelnen:

Die Erstellung von Schadensgutachten nach einem Unfall. Hierbei kommen Ihnen meine lange Berufserfahrung und Expertise zugute. Uns ist es wichtig, unseren Kunden stets mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, auch über die Anfertigung des Gutachtens hinaus

Die Erstellung von Schadengutachten nach einem Unfall. Uns ist es wichtig, unseren Kunden stets mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, auch über die Anfertigung des Gutachtens hinaus.

Hierbei kommen Ihnen meine lange Berufserfahrung und Expertise zugute.

Wir sind unabhängig und verfolgen keine Eigeninteressen bei der Kalkulation von Reparaturkosten. Für uns ist auch hier eine transparente und fachlich einwandfreie Arbeit selbstverständlich.

Für bestimmte Fahrzeuge gehören Wertgutachten bei einem Verkauf einfach dazu. Das ist zum Beispiel bei sehr teuren, seltenen und alten Autos wie Oldtimern der Fall.

An die von uns herausgegebenen Fahrzeugwerte setzen wir einen hohen Anspruch. Jeder Wert, der unser Haus verlässt, ist nachvollziehbar, überprüfbar und belegbar.

Am Ende der Leasingzeit muss der Wert des Leasingfahrzeugs ermittelt werden. Entspricht dieser nicht dem vorher kalkulierten Wert, muss der Leasingnehmer diese Wertminderung bezahlen. Um zu verhindern, dass der Leasingnehmer übervorteilt wird, stehe ich Ihnen hier als neutraler Gutachter gerne zur Verfügung.

Wir ermitteln den Restwert Ihres Fahrzeugs anhand marktüblicher Verfahren und aktueller Fahrzeugbörsen. So stellen wir sicher, dass Sie eine realistische und nachvollziehbare Einschätzung erhalten.

Für Sonderbeauftragungen stehen wir selbstverständlich ebenso mit Kompetenz und Sorgfalt an Ihrer Seite. Hierbei profitieren Sie von den fachlichen Qualifikationen und den reichhaltigen Berufserfahrungen, die wir uns im Fachbereich Schaden- & Wertgutachten seit 2012 aneignen konnten.

Eine Begutachtung vor Ort ermöglicht eine detaillierte und fachgerechte Schadenaufnahme. Wir kommen direkt zu Ihnen – ob Werkstatt, Wohnort oder Unfallstelle.

Für ein vollständiges Gutachten führen wir sorgfältige Ermittlungen zu Schadenumfang, Vorschäden und technischen Besonderheiten durch. Jede relevante Information fließt in die Bewertung mit ein.

Wir orientieren uns an Ihren Erfordernissen und Bedürfnissen. In dringenden Fällen oder bei schwieriger Terminfindung sind wir maximal flexibel.

Logo vom Tschernio Köbe KFZ Gutachter aus Heidelberg.

Dienstleistungen

Gutachten für PKWs aller Art, Motorräder (Zweirad), Wohnwagen und Caravan. Zu meinen Leistungen gehört im Einzelnen:

Die Er­stel­lung von Scha­den­gut­ach­ten nach ei­nem Un­fall. Hier­bei kom­men Ih­nen mei­ne lan­ge Be­rufs­er­fah­rung und Ex­per­ti­se zu­gu­te.

Uns ist es wich­tig, un­se­ren Kun­den stets mit Rat und Tat zur Sei­te zu ste­hen, auch über die An­fer­ti­gung des Gut­ach­tens hin­aus.

Die Er­stel­lung von Scha­den­gut­ach­ten nach ei­nem Un­fall. Uns ist es wich­tig, un­se­ren Kun­den stets mit Rat und Tat zur Sei­te zu ste­hen, auch über die An­fer­ti­gung des Gut­ach­tens hin­aus.

Hier­bei kom­men Ih­nen mei­ne lan­ge Be­rufs­er­fah­rung und Ex­per­ti­se zu­gu­te.

Wir sind un­ab­hän­gig und ver­fol­gen kei­ne Ei­gen­in­ter­es­sen bei der Kal­ku­la­ti­on von Re­pa­ra­tur­kos­ten. Für uns ist auch hier ei­ne trans­pa­ren­te und fach­lich ein­wand­freie Ar­beit selbst­ver­ständ­lich.

Für be­stimm­te Fahr­zeu­ge ge­hö­ren Wert­gut­ach­ten bei ei­nem Ver­kauf ein­fach da­zu. Das ist zum Bei­spiel bei sehr teu­ren, sel­te­nen und al­ten Au­tos wie Old­ti­mern der Fall.

An die von uns her­aus­ge­ge­be­nen Fahr­zeug­wer­te set­zen wir ei­nen ho­hen An­spruch. Je­der Wert, der un­ser Haus ver­lässt, ist nach­voll­zieh­bar, über­prüf­bar und be­leg­bar.

Am En­de der Lea­sing­zeit muss der Wert des Lea­sing­fahr­zeugs er­mit­telt wer­den. Ent­spricht die­ser nicht dem vor­her kal­ku­lier­ten Wert, muss der Lea­sing­neh­mer die­se Wert­min­de­rung be­zah­len. Um zu ver­hin­dern, dass der Lea­sing­neh­mer über­vor­teilt wird, ste­he ich Ih­nen hier als neu­tra­ler Gut­ach­ter ger­ne zur Ver­fü­gung.

Wir ermit­teln den Rest­wert Ih­res Fahr­zeugs an­hand markt­üb­li­cher Ver­fah­ren und ak­tu­el­ler Fahr­zeug­bör­sen. So stel­len wir si­cher, dass Sie ei­ne rea­lis­tische und nach­voll­zieh­ba­re Ein­schät­zung er­hal­ten.

Für Son­der­be­auf­tra­gun­gen ste­hen wir selbst­ver­ständ­lich eben­so mit Kom­pe­tenz und Sorg­falt an Ih­rer Sei­te. Hier­bei pro­fi­tie­ren Sie von den fach­li­chen Qua­li­fi­ka­ti­o­nen und den reich­hal­ti­gen Be­rufs­er­fah­run­gen, die wir uns im Fach­be­reich Scha­den- & Wert­gut­ach­ten seit 2012 an­eig­nen konn­ten.

Ei­ne Be­gut­ach­tung vor Ort er­mög­licht ei­ne de­tail­lier­te und fach­ge­rech­te Scha­den­auf­nah­me. Wir kom­men di­rekt zu Ih­nen – ob Werk­statt, Wohn­ort oder Un­fall­stel­le.

Für ein voll­stän­di­ges Gut­ach­ten füh­ren wir sorg­fäl­tige Er­mitt­lun­gen zu Scha­den­um­fang, Vor­schä­den und tech­ni­schen Be­son­der­hei­ten durch. Je­de re­le­van­te In­for­ma­ti­on fließt in die Be­wer­tung mit ein.

Wir ori­en­tie­ren uns an Ih­ren Er­for­der­nis­sen und Be­dürf­nis­sen. In drin­gen­den Fäl­len oder bei schwie­ri­ger Ter­min­fin­dung sind wir ma­xi­mal fle­xi­bel.

Tschernio Köbe

KFZ Gutachter für Heidelberg und Rhein-Neckar-Region
Referenzen
  • Abgeschlossene Ausbildung Kfz-Mechaniker
  • Meister Kfz-Technik Handwerkskammer Mannheim
  • Werkstattleitung Rettungswageninstandsetzung
  • Zertifizierter Serviceberater
  • Serviceleiter Premium Markenbetrieb
  • Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen bei großer  deutscher Versicherung
  • Weiterbildung TÜV SÜD / Schaden-Wert
  • Führungstätigkeit TÜV SÜD / Schaden- Wert / Nordbaden
  • Seit 2012 Kfz-Sachverständiger
  • Classic-Analytics Partner
Soziales Engagement
  • Sponsoring und ehrenamtliche Trainertätigkeit im Jugendsport
  • Sponsoring von Fördervereinen örtlicher Schulen

Tschernio Köbe

KFZ Gutachter | Heidelberg und Rhein-Neckar-Region

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  • Meister Kfz-Technik Handwerkskammer Mannheim
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  • Führungstätigkeit TÜV SÜD / Schaden- Wert / Nordbaden
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Kostenlose & Unverbindiche Besichtigung
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TK KFZ Sachverständigenbüro Heidelberg
Tschernio Köbe

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Tschernio Köbe

0174 – 18 91 23 0
info@kfz-sachverstaendiger-heidelberg.de 
Waldgrenzweg 13, 69118 Heidelberg

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130% Grenze Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30%, kann der Geschädigte das Fahrzeug dennoch Instandsetzen lassen, soweit er das Fahrzeug weiter nutzt und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.

Bagatellschaden Als Bagatellschaden wird ein Blechschaden bei einem Verkehrsunfall bezeichnet, der einen Mindest-Sachwert für die Aufnahme durch die aufnehmende Behörden (vornehmlich die Polizei) deutlich unterschreitet und keinen Personenschaden zur Folge hat.

Fahrerflucht Unfallflucht (auch als Fahrerflucht bezeichnet) ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt. Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Haftpflichtschaden Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§3 Pflichtversicherungsgesetz). Beim Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Hiervon klar zu unterscheiden, sind vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung.

Fiktive Abrechnung Der Geschädigte kann gemäß § 249 BGB frei wählen, ob er das Fahrzeug instandsetzen lässt oder ob er sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt (fiktive Abrechnung). Liegen die Reparaturkosten oberhalb von 70%, wird bei der fiktiven Abrechnung nach herrschender Rechtsprechung der Restwert in Abzug gebracht (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert =Entschädigungsbetrag). Der Geschädigte darf in diesen Fällen sein beschädigtes Fahrzeug zu dem Wert veräußern, den der Sachverständige als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Auf höhere Restwertangebote des Versicherers muss er sich nur dann einlassen, falls er sein Fahrzeug noch nicht veräußert hat (BGH, Urteil vom 06. 04. 1993, AZ VI ZR 181/92 – und BGH, Urteil vom 30. 11. 1999, AZ VI ZR 219/98).

Kaskoschaden Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Nutzungsausfall Der Geschädigte, der kein Ersatzfahrzeug anmietet, hat grundsätzlich Anspruch auf Geldentschädigung im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB für die Entziehung der Nutzungsmöglichkeit seines beschädigten Pkw`s. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bemisst sich u. a. nach der Reparaturdauer. Der konkrete Tagessatz kann bspw. der Nutzungsausfall- entschädigungstabelle „Sanden, Danne, Küppersbusch“ entnommen werden. Der Kfz-Sachverständige wird im Schadengutachten die technische Einordnung des Fahrzeuges für den Nutzungsausfall vornehmen.

Restwert Zur Definition des Restwertes hat der BGH bereits am 04.06.1993 entschieden, dass der Geschädigte bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 BGB die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs grundsätzlich zu demjenigen Preis vornehmen darf, den ein von ihm eingeschalteter unabhängiger Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat. Auf höhere Ankaufpreise spezieller Restwertaufkäufer muss der Geschädigte sich in aller Regel nicht verweisen lassen. Den Restwert ermittelt ein unabhängiger Sachverständiger unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten. (siehe auch BVSK -Restwertrichtlinie)

Schaden Schaden ist jeder materielle oder immaterielle Nachteil, den eine Person oder Sache durch ein Ereignis erleidet. Die Begriffe Schädigung und Beschädigung stehen dabei sowohl für das Zufügen beziehungsweise Erleiden eines Schadens wie auch synonym für den Schaden selbst.

Totalschaden Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Totalschaden). Der Anspruch auf Wiederherstellung verwandelt sich dann in einen Anspruch auf Geldersatz. Technischer Totalschaden liegt vor bei völliger Zerstörung des Fahrzeugs oder bei Unmöglichkeit der Reparatur aus technischen Gründen. Der wirtschaftliche Totalschaden liegt vor, wenn unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht mehr von Reparaturwürdigkeit gesprochen werden kann. Von einem unechten Totalschaden spricht man, wenn dem Geschädigten die Reparatur nicht zugemutet werden kann, obwohl die Summe aus Minderwert und Reparaturkosten geringer ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffung und Restwert.

Unfall Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird.

Unfallfrei Der Begriff ‚Unfallfreiheit‘ oder ‚unfallfrei‘ wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und ‚Schönheitsfehler‘ aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert

Kasko  Die Kaskoversicherung (von spanisch casco „Schiffsrumpf“) ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs (Auto, Boot) auf. Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Pflichtversicherung. Auf die Bootskasko wird hier nicht weiter eingegangen.

Wertminderung Der Minderwert ist ein erstattungsfähiger Schaden, der damit begründet wird, dass ein Unfallwagen im Falle eines späteren Verkaufs einen geringeren Erlös erzielen kann, als Fahrzeuge ohne Vorschäden. Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen. Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein merkantiler Minderwert anfallen.

Wiederbeschaffungswert Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage.

Rechtliche Hinweise

Angaben gemäß § 5 TMG

Tschernio Köbe
TK KFZ Sachverständigenbüro Heidelberg
Waldgrenzweg 13
69118 Heidelberg

Kontakt

Telefon: + 49 (0) 174 – 18 91 23 0
E-Mail: info@kfz-sachverstaendiger-heidelberg.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE297792524

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:

Betriebs-Haftpflichtversicherung

Württembergische Versicherung AG, 70163 Stuttgart

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

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Datenschutz­erklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen. Wie erfassen wir Ihre Daten? Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben. Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.

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2. Hosting und Content Delivery Networks (CDN)

Externes Hosting

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3. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Hinweis zur verantwortlichen Stelle Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist: Tschernio Köbe Waldgrenzweg 13 69118 Heidelberg Telefon: 49 (0) 174 – 18 91 23 0 E-Mail: info@kfz-sachverstaendiger-heidelberg.de Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

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Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO). WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe. Recht auf Daten­übertrag­barkeit Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist. SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Auskunft, Löschung und Berichtigung

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Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:
  • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
  • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
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4. Datenerfassung auf dieser Website

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Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

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5. Plugins und Tools

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