Kostenlose & unverbindliche Besichtigung
Ein Autounfall ist immer ein einschneidendes Erlebnis – selbst wenn dabei glücklicherweise nur ein Blechschaden entstanden ist.
Trotz der Aufregung muss nun schnell gehandelt und alles Erforderliche fehlerfrei organisiert werden, damit Sie den Schaden schnellstmöglich beheben lassen können, oder den entsprechenden Schadenersatz kurzfristig erhalten.
Tätigen Sie deshalb im Schockzustand keinerlei unüberlegte Aussagen, weder gegenüber dem Unfallgegner, noch gegenüber Polizei, Zeugen oder zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber der Versicherung.
Wichtig:
Sollte keine Hilfe aufgrund von Personenschäden oder andere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein, greifen Sie nach Möglichkeit zur Kamera.
Machen Sie möglichst viele Aufnahmen der Unfallsituation aus unterschiedlichen Perspektiven. Im Idealfall unmittelbar nach dem Unfall.
Voraussetzung für eine zügige Schadensregulierung seitens der eintrittspflichtigen Versicherung ist neben der Klärung der Schuldfrage, das Sichern von Beweisen/Unfallspuren und die Feststellung von Art und Umfang des Schadens.
Diese Aufgabe übernimmt in der Regel ein KFZ-Sachverständiger (Gutachter) für Sie.
Wichtig:
Zur Wahrung Ihrer eigenen Interessen beauftragen Sie daher einen qualifizierten unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Nur so erhalten Sie als Geschädigte oder Geschädigter die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet.
Bei uns sind Sie in guten Händen!
Für viele Beteiligte ist die Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen eher die Ausnahme. In einem kurzen Telefonat können wir Ihnen die wichtigsten Schritte kurz und verständlich erläutern.
Natürlich kostenfrei !
Kostenlose & unverbindliche Besichtigung
Ein Autounfall ist immer ein einschneidendes Erlebnis – selbst wenn dabei glücklicherweise nur ein Blechschaden entstanden ist.
Trotz der Aufregung muss nun schnell gehandelt und alles Erforderliche fehlerfrei organisiert werden, damit Sie den Schaden schnellstmöglich beheben lassen können, oder den entsprechenden Schadenersatz kurzfristig erhalten.
Tätigen Sie deshalb im Schockzustand keinerlei unüberlegte Aussagen, weder gegenüber dem Unfallgegner, noch gegenüber Polizei, Zeugen oder zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber der Versicherung.
Wichtig:
Sollte keine Hilfe aufgrund von Personenschäden oder anderen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein, greifen Sie nach Möglichkeit zur Kamera.
Machen Sie möglichst viele Aufnahmen der Unfallsituation aus unterschiedlichen Perspektiven. Im Idealfall unmittelbar nach dem Unfall.
Voraussetzung für eine zügige Schadensregulierung seitens der eintrittspflichtigen Versicherung ist neben der Klärung der Schuldfrage das Sichern von Beweisen/Unfallspuren und die Feststellung von Art und Umfang des Schadens.
Diese Aufgabe übernimmt in der Regel ein KFZ-Sachverständiger (Gutachter) für Sie.
Wichtig:
Zur Wahrung Ihrer eigenen Interessen beauftragen Sie daher einen qualifizierten unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Nur so erhalten Sie als Geschädigte oder Geschädigter die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet.
Bei uns sind Sie in guten Händen!
Für viele Beteiligte ist die Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen eher die Ausnahme. In einem kurzen Telefonat können wir Ihnen die wichtigsten Schritte kurz und verständlich erläutern.
Natürlich kostenfrei!
So ist der Ablauf einer KFZ-Begutachtung
Nach der ersten telefonischen Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen möglichst kurzfristigen Termin für Ihre Fahrzeugbegutachtung. Den Ort der Fahrzeugbegutachtung können Sie dabei selbst festlegen.
Besichtigungsorte können beispielweise sein:
- Am Unfallort
- In der Werkstatt
- Im Autohaus
- Bei Ihrer Arbeitsstelle
- Bei Ihnen zu Hause
- Bei uns

An dem vereinbarten Termin wird Ihr Fahrzeug sorgfältig und umfassend untersucht, und sämtliche Unfallspuren werden professionell dokumentiert und gesichert. Sollte es erforderlich sein, Ihr Fahrzeug aufgrund der Schadenslage im angehobenen Zustand zu begutachten, übernehmen wir selbstverständlich gerne die Organisation eines Werkstatttermins für Sie – schnell, unkompliziert und zuverlässig. Neben der technischen Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs ist es uns ein besonderes Anliegen, Sie persönlich und ausführlich über die weiteren Schritte im Schadenfall zu informieren. Dabei nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und stehen Ihnen beratend zur Seite.
Im Anschluss an die Begutachtung erstellen wir für Sie ein qualifiziertes, rechtssicheres und ausführliches Schadengutachten, das Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherungen und anderen Beteiligten nutzen können.
Nach der Besichtigung dürfen Sie den Schaden sofort reparieren lassen. Ob Sie hierfür eine Werkstatt beauftragen, die Reparatur selbst übernehmen oder den Schaden gar nicht reparieren, bleibt grundsätzlich Ihnen überlassen. Welche Variante für Sie die beste ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn jede hat ihre Vorteile und hängt vom Einzelfall ab.
Die durch uns erstellten Schadengutachten beinhalten sowohl die zu erwartende Reparaturkostenhöhe, die schriftliche Schadendaufstellung, einschließlich den Angaben zu etwaigen Vorschäden, der Plausibilität, der merkantilen Wertminderung, sowie Schadenersatzansprüchen als auch aussagekräftige Schadenbilder.
Unsere Gutachten sind prozesstaugliche und sichere Beweismittel für Gerichtsverfahren.
Sie erhalten Ihr qualifiziertes Schadengutachten in digitaler Form oder auf Wunsch auch in schriftlicher Ausführung.
Die Kosten für die Erstellung eines qualifizierten Schadengutachtens muss nach §249 BGB die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers/Schädigers tragen.
Auch alle weiteren mit dem Unfallereignis in Verbindung stehenden Kosten (wie z.B. Werkstatt, Mietwagen, Rechtsanwalt, Abschleppkosten etc.), welche zur restlosen Schadenersatzregulierung erforderlich sind, müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers/Schädigers übernommen werden. Die Kraftfahrtversicherer sind in Geldnot. Der jahrelange Verfall der Prämien und die aktuelle Finanzkrise zusammen veranlassen viele Gesellschaften zu radikalen Einsparversuchen bei der Schadenabwicklung.
Akzeptieren Sie die Vorschläge der gegnerischen Versicherung daher nicht, Ihnen den Vorgang durch Übernahme der Abwicklung zu erleichtern. Die zahlungspflichtige Versicherung ist naturgemäß befangen und wird die Dinge im Sinne der eigenen Interessen lenken.
Als Geschädigte oder Geschädigter haben Sie das Recht, einen Anwalt (und im Übrigen auch einen unabhängigen KFZ-Gutachter) Ihrer Wahl mit der Einforderung Ihrer Schadenersatzansprüche zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen möchten, müssen Sie eine „fiktive Abrechnung“ vorlegen, die Ihnen Ihr KFZ-Gutachter erstellt. Sie müssen bei der Auszahlung jedoch – im Vergleich zur Kostenübernahme der Werkstattreparatur – mit Abzügen rechnen. Mehr zur „Fiktiven Abrechnung“ finden Sie unter der unten folgenden der Begriffserklärung.
In der Zeit, in der das Unfallfahrzeug repariert wird und Sie es deshalb nicht nutzen können, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Sie können entweder einen Mietwagen als Ersatzfahrzeug nutzen oder sich den Ausfall finanziell entschädigen lassen („Nutzungsausfallentschädigung“). Gerne informiere ich Sie darüber, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und in welcher Höhe eine Entschädigung zu erwarten ist. Diese richtet sich nach der Art des Fahrzeugs (Schwacke-Tabelle). Wann welche Variante sinnvoller ist, hängt von mehreren Faktoren ab, die ich Ihnen gerne erläutere.
Jede Begutachtung ist eine Herzensangelegenheit von mir, die ich mit all meinem Know-how und Einsatz verfolge. Mir ist es wichtig, dass sich alles in Ihrem Interesse entwickelt. Deshalb begleite ich Sie gerne auch nach der Fahrzeugbegutachtung bis zum Abschluss der Schadenregulierung.
So ist der Ablauf einer KFZ-Begutachtung
Nach der ersten telefonischen Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen möglichst kurzfristigen Termin für Ihre Fahrzeugbegutachtung. Den Ort der Fahrzeugbegutachtung können Sie dabei selbst festlegen.
Besichtigungsorte können beispielweise sein:
- Am Unfallort
- In der Werkstatt
- Im Autohaus
- Bei Ihrer Arbeitsstelle
- Bei Ihnen zu Hause
- Bei uns

An dem vereinbarten Termin wird Ihr Fahrzeug sorgfältig und umfassend untersucht, und sämtliche Unfallspuren werden professionell dokumentiert und gesichert. Sollte es erforderlich sein, Ihr Fahrzeug aufgrund der Schadenslage im angehobenen Zustand zu begutachten, übernehmen wir selbstverständlich gerne die Organisation eines Werkstatttermins für Sie – schnell, unkompliziert und zuverlässig. Neben der technischen Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs ist es uns ein besonderes Anliegen, Sie persönlich und ausführlich über die weiteren Schritte im Schadenfall zu informieren. Dabei nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und stehen Ihnen beratend zur Seite.
Im Anschluss an die Begutachtung erstellen wir für Sie ein qualifiziertes, rechtssicheres und ausführliches Schadengutachten, das Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherungen und anderen Beteiligten nutzen können.
Nach der Besichtigung dürfen Sie den Schaden sofort reparieren lassen. Ob Sie hierfür eine Werkstatt beauftragen, die Reparatur selbst übernehmen oder den Schaden gar nicht reparieren, bleibt grundsätzlich Ihnen überlassen. Welche Variante für Sie die beste ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn jede hat ihre Vorteile und hängt vom Einzelfall ab.

Auch alle weiteren mit dem Unfallereignis in Verbindung stehenden Kosten (wie z. B. Werkstatt, Mietwagen, Rechtsanwalt, Abschleppkosten etc.), welche zur restlosen Schadenersatzregulierung erforderlich sind, müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers/Schädigers übernommen werden.
Die Kraftfahrtversicherer sind in Geldnot. Der jahrelange Verfall der Prämien und die aktuelle Finanzkrise zusammen veranlassen viele Gesellschaften zu radikalen Einsparversuchen bei der Schadenabwicklung.
Akzeptieren Sie die Vorschläge der gegnerischen Versicherung daher nicht, Ihnen den Vorgang durch Übernahme der Abwicklung zu erleichtern. Die zahlungspflichtige Versicherung ist naturgemäß befangen und wird die Dinge im Sinne der eigenen Interessen lenken.
Als Geschädigte oder Geschädigter haben Sie das Recht, einen Anwalt (und im Übrigen auch einen unabhängigen KFZ-Gutachter) Ihrer Wahl mit der Einforderung Ihrer Schadenersatzansprüche zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen möchten, müssen Sie eine „fiktive Abrechnung“ vorlegen, die Ihnen Ihr KFZ-Gutachter erstellt. Sie müssen bei der Auszahlung jedoch – im Vergleich zur Kostenübernahme der Werkstattreparatur – mit Abzügen rechnen. Mehr zur „Fiktiven Abrechnung“ finden Sie unter der unten folgenden Begriffserklärung.

Sie können entweder einen Mietwagen als Ersatzfahrzeug nutzen oder sich den Ausfall finanziell entschädigen lassen („Nutzungsausfallentschädigung“).
Gerne informiere ich Sie darüber, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und in welcher Höhe eine Entschädigung zu erwarten ist.
Diese richtet sich nach der Art des Fahrzeugs (Schwacke-Tabelle).
Wann welche Variante sinnvoller ist, hängt von mehreren Faktoren ab, die ich Ihnen gerne erläutere.
Jede Begutachtung ist eine Herzensangelegenheit von mir, die ich mit all meinem Know-how und Einsatz verfolge. Mir ist es wichtig, dass sich alles in Ihrem Interesse entwickelt. Deshalb begleite ich Sie gerne auch nach der Fahrzeugbegutachtung bis zum Abschluss der Schadenregulierung.
Die Erstellung von Schadensgutachten nach einem Unfall. Hierbei kommen Ihnen meine lange Berufserfahrung und Expertise zugute. Uns ist es wichtig, unseren Kunden stets mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, auch über die Anfertigung des Gutachtens hinaus
Die Erstellung von Schadengutachten nach einem Unfall. Uns ist es wichtig, unseren Kunden stets mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, auch über die Anfertigung des Gutachtens hinaus.
Hierbei kommen Ihnen meine lange Berufserfahrung und Expertise zugute.
Wir sind unabhängig und verfolgen keine Eigeninteressen bei der Kalkulation von Reparaturkosten. Für uns ist auch hier eine transparente und fachlich einwandfreie Arbeit selbstverständlich.
Für bestimmte Fahrzeuge gehören Wertgutachten bei einem Verkauf einfach dazu. Das ist zum Beispiel bei sehr teuren, seltenen und alten Autos wie Oldtimern der Fall.
An die von uns herausgegebenen Fahrzeugwerte setzen wir einen hohen Anspruch. Jeder Wert, der unser Haus verlässt, ist nachvollziehbar, überprüfbar und belegbar.
Am Ende der Leasingzeit muss der Wert des Leasingfahrzeugs ermittelt werden. Entspricht dieser nicht dem vorher kalkulierten Wert, muss der Leasingnehmer diese Wertminderung bezahlen. Um zu verhindern, dass der Leasingnehmer übervorteilt wird, stehe ich Ihnen hier als neutraler Gutachter gerne zur Verfügung.
Wir ermitteln den Restwert Ihres Fahrzeugs anhand marktüblicher Verfahren und aktueller Fahrzeugbörsen. So stellen wir sicher, dass Sie eine realistische und nachvollziehbare Einschätzung erhalten.
Für Sonderbeauftragungen stehen wir selbstverständlich ebenso mit Kompetenz und Sorgfalt an Ihrer Seite. Hierbei profitieren Sie von den fachlichen Qualifikationen und den reichhaltigen Berufserfahrungen, die wir uns im Fachbereich Schaden- & Wertgutachten seit 2012 aneignen konnten.
Eine Begutachtung vor Ort ermöglicht eine detaillierte und fachgerechte Schadenaufnahme. Wir kommen direkt zu Ihnen – ob Werkstatt, Wohnort oder Unfallstelle.
Für ein vollständiges Gutachten führen wir sorgfältige Ermittlungen zu Schadenumfang, Vorschäden und technischen Besonderheiten durch. Jede relevante Information fließt in die Bewertung mit ein.
Wir orientieren uns an Ihren Erfordernissen und Bedürfnissen. In dringenden Fällen oder bei schwieriger Terminfindung sind wir maximal flexibel.

Dienstleistungen
Gutachten für PKWs aller Art, Motorräder (Zweirad), Wohnwagen und Caravan. Zu meinen Leistungen gehört im Einzelnen:
Die Erstellung von Schadengutachten nach einem Unfall. Hierbei kommen Ihnen meine lange Berufserfahrung und Expertise zugute.
Uns ist es wichtig, unseren Kunden stets mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, auch über die Anfertigung des Gutachtens hinaus.
Die Erstellung von Schadengutachten nach einem Unfall. Uns ist es wichtig, unseren Kunden stets mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, auch über die Anfertigung des Gutachtens hinaus.
Hierbei kommen Ihnen meine lange Berufserfahrung und Expertise zugute.
Wir sind unabhängig und verfolgen keine Eigeninteressen bei der Kalkulation von Reparaturkosten. Für uns ist auch hier eine transparente und fachlich einwandfreie Arbeit selbstverständlich.
Für bestimmte Fahrzeuge gehören Wertgutachten bei einem Verkauf einfach dazu. Das ist zum Beispiel bei sehr teuren, seltenen und alten Autos wie Oldtimern der Fall.
An die von uns herausgegebenen Fahrzeugwerte setzen wir einen hohen Anspruch. Jeder Wert, der unser Haus verlässt, ist nachvollziehbar, überprüfbar und belegbar.
Am Ende der Leasingzeit muss der Wert des Leasingfahrzeugs ermittelt werden. Entspricht dieser nicht dem vorher kalkulierten Wert, muss der Leasingnehmer diese Wertminderung bezahlen. Um zu verhindern, dass der Leasingnehmer übervorteilt wird, stehe ich Ihnen hier als neutraler Gutachter gerne zur Verfügung.
Wir ermitteln den Restwert Ihres Fahrzeugs anhand marktüblicher Verfahren und aktueller Fahrzeugbörsen. So stellen wir sicher, dass Sie eine realistische und nachvollziehbare Einschätzung erhalten.
Eine Begutachtung vor Ort ermöglicht eine detaillierte und fachgerechte Schadenaufnahme. Wir kommen direkt zu Ihnen – ob Werkstatt, Wohnort oder Unfallstelle.
Für ein vollständiges Gutachten führen wir sorgfältige Ermittlungen zu Schadenumfang, Vorschäden und technischen Besonderheiten durch. Jede relevante Information fließt in die Bewertung mit ein.
Wir orientieren uns an Ihren Erfordernissen und Bedürfnissen. In dringenden Fällen oder bei schwieriger Terminfindung sind wir maximal flexibel.
Tschernio Köbe
- Abgeschlossene Ausbildung Kfz-Mechaniker
- Meister Kfz-Technik Handwerkskammer Mannheim
- Werkstattleitung Rettungswageninstandsetzung
- Zertifizierter Serviceberater
- Serviceleiter Premium Markenbetrieb
- Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen bei großer deutscher Versicherung
- Weiterbildung TÜV SÜD / Schaden-Wert
- Führungstätigkeit TÜV SÜD / Schaden- Wert / Nordbaden
- Seit 2012 Kfz-Sachverständiger
- Classic-Analytics Partner
- Sponsoring und ehrenamtliche Trainertätigkeit im Jugendsport
- Sponsoring von Fördervereinen örtlicher Schulen
Tschernio Köbe
Referenzen
- Abgeschlossene Ausbildung Kfz-Mechaniker
- Meister Kfz-Technik Handwerkskammer Mannheim
- Werkstattleitung Rettungswageninstandsetzung
- Zertifizierter Serviceberater
- Serviceleiter Premium Markenbetrieb
- Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen bei großer deutscher Versicherung
- Weiterbildung TÜV SÜD / Schaden-Wert
- Führungstätigkeit TÜV SÜD / Schaden- Wert / Nordbaden
- Seit 2012 Kfz-Sachverständiger
- Classic-Analytics Partner
Soziales Engagement
- Sponsoring und ehrenamtliche Trainertätigkeit im Jugendsport
- Sponsoring von Fördervereinen örtlicher Schulen

Tschernio Köbe
- + 49 (0) 174 - 18 91 23 0
- info@kfz-sachverstaendiger-heidelberg.de
- Waldgrenzweg 13, 69118 Heidelberg
TK KFZ Sachverständigenbüro Heidelberg
Tschernio Köbe
0174 – 18 91 23 0
info@kfz-sachverstaendiger-heidelberg.de
Waldgrenzweg 13, 69118 Heidelberg
Ihre Nachricht an mich
130% Grenze Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30%, kann der Geschädigte das Fahrzeug dennoch Instandsetzen lassen, soweit er das Fahrzeug weiter nutzt und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.
Bagatellschaden Als Bagatellschaden wird ein Blechschaden bei einem Verkehrsunfall bezeichnet, der einen Mindest-Sachwert für die Aufnahme durch die aufnehmende Behörden (vornehmlich die Polizei) deutlich unterschreitet und keinen Personenschaden zur Folge hat.
Fahrerflucht Unfallflucht (auch als Fahrerflucht bezeichnet) ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt. Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Haftpflichtschaden Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§3 Pflichtversicherungsgesetz). Beim Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Hiervon klar zu unterscheiden, sind vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung.
Fiktive Abrechnung Der Geschädigte kann gemäß § 249 BGB frei wählen, ob er das Fahrzeug instandsetzen lässt oder ob er sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt (fiktive Abrechnung). Liegen die Reparaturkosten oberhalb von 70%, wird bei der fiktiven Abrechnung nach herrschender Rechtsprechung der Restwert in Abzug gebracht (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert =Entschädigungsbetrag). Der Geschädigte darf in diesen Fällen sein beschädigtes Fahrzeug zu dem Wert veräußern, den der Sachverständige als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Auf höhere Restwertangebote des Versicherers muss er sich nur dann einlassen, falls er sein Fahrzeug noch nicht veräußert hat (BGH, Urteil vom 06. 04. 1993, AZ VI ZR 181/92 – und BGH, Urteil vom 30. 11. 1999, AZ VI ZR 219/98).
Kaskoschaden Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Nutzungsausfall Der Geschädigte, der kein Ersatzfahrzeug anmietet, hat grundsätzlich Anspruch auf Geldentschädigung im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB für die Entziehung der Nutzungsmöglichkeit seines beschädigten Pkw`s. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bemisst sich u. a. nach der Reparaturdauer. Der konkrete Tagessatz kann bspw. der Nutzungsausfall- entschädigungstabelle „Sanden, Danne, Küppersbusch“ entnommen werden. Der Kfz-Sachverständige wird im Schadengutachten die technische Einordnung des Fahrzeuges für den Nutzungsausfall vornehmen.
Restwert Zur Definition des Restwertes hat der BGH bereits am 04.06.1993 entschieden, dass der Geschädigte bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 BGB die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs grundsätzlich zu demjenigen Preis vornehmen darf, den ein von ihm eingeschalteter unabhängiger Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat. Auf höhere Ankaufpreise spezieller Restwertaufkäufer muss der Geschädigte sich in aller Regel nicht verweisen lassen. Den Restwert ermittelt ein unabhängiger Sachverständiger unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten. (siehe auch BVSK -Restwertrichtlinie)
Schaden Schaden ist jeder materielle oder immaterielle Nachteil, den eine Person oder Sache durch ein Ereignis erleidet. Die Begriffe Schädigung und Beschädigung stehen dabei sowohl für das Zufügen beziehungsweise Erleiden eines Schadens wie auch synonym für den Schaden selbst.
Totalschaden Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Totalschaden). Der Anspruch auf Wiederherstellung verwandelt sich dann in einen Anspruch auf Geldersatz. Technischer Totalschaden liegt vor bei völliger Zerstörung des Fahrzeugs oder bei Unmöglichkeit der Reparatur aus technischen Gründen. Der wirtschaftliche Totalschaden liegt vor, wenn unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht mehr von Reparaturwürdigkeit gesprochen werden kann. Von einem unechten Totalschaden spricht man, wenn dem Geschädigten die Reparatur nicht zugemutet werden kann, obwohl die Summe aus Minderwert und Reparaturkosten geringer ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffung und Restwert.
Unfall Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird.
Unfallfrei Der Begriff ‚Unfallfreiheit‘ oder ‚unfallfrei‘ wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und ‚Schönheitsfehler‘ aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert
Kasko Die Kaskoversicherung (von spanisch casco „Schiffsrumpf“) ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs (Auto, Boot) auf. Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Pflichtversicherung. Auf die Bootskasko wird hier nicht weiter eingegangen.
Wertminderung Der Minderwert ist ein erstattungsfähiger Schaden, der damit begründet wird, dass ein Unfallwagen im Falle eines späteren Verkaufs einen geringeren Erlös erzielen kann, als Fahrzeuge ohne Vorschäden. Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen. Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein merkantiler Minderwert anfallen.
Wiederbeschaffungswert Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage.
Angaben gemäß § 5 TMG
Tschernio Köbe
TK KFZ Sachverständigenbüro Heidelberg
Waldgrenzweg 13
69118 Heidelberg
Kontakt
Telefon: + 49 (0) 174 – 18 91 23 0
E-Mail: info@kfz-sachverstaendiger-heidelberg.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE297792524
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Betriebs-Haftpflichtversicherung
Württembergische Versicherung AG, 70163 Stuttgart
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO). WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe. Recht auf Datenübertragbarkeit Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist. SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
Auskunft, Löschung und Berichtigung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:
- Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
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- Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
- Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Widerspruch gegen Werbe-E-Mails
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.
4. Datenerfassung auf dieser Website
Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde. Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax
Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde. Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
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